§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle dem HK - Designstübchen erteilten Aufträge gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie vom HK - Designstübchen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die das HK - Designstübchen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für HK - Designstübchen unverbindlich, auch wenn das HK - Designstübchen ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HK - Designstübchen gelten auch für zukünftige Aufträge.
2. An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behält sich das HK - Designstübchen seine Eigentumsund Urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des HK - Designstübchen zugänglich gemacht werden. Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht für HK - Designstübchen nicht.
3. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden.
§ 2 - Nutzungsrechte
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Ausdrucke zur Ansicht, Datenträger, Arbeitsblätter usw.) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urhebergesetz, geschützt sind. Ausschließlicher Rechtsinhaber bleibt das HK - Designstübchen in Person von Heiko Kalwa. Das HK- Designstübchen räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben beim Kleinunternehmen HK - Designstübchen. Das HK - Designstübchen darf das Werk anderweitig verwerten.
2. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des HK - Designstübchens dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden.
3. Das HK - Designstübchen ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnene Erkenntnisse, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.
4. Die vertraglich eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung vom HK - Designstübchen auf den Vertragspartner über. Die Bezahlung eines Präsentationshonoras führt nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- Nutzungs- und Eigentumsrechte.
§ 3 - Freiheit von Rechten Dritter
1. Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, das HK - Designstübchen von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Das HK - Designstübchen ist berechtigt, dem Auftraggeber in- soweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.
2. Dem Auftraggeber steht gegen dem HK - DEsignstübchen nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht wird, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.
§ 4 - Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten des HK - Designstübchens zu Grunde.
2. Rechnungen des HK - Designstübchens an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.
3. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder vom HK - Designstübchen in Person von Herrn Heiko Kalwa anerkannt worden sind.
4. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch das HK - Designstübchen mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung eines Entgeltes
§ 5 - Haftung
1. Schadens- und des Vertragspartners (nachfolgend „Schadenersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das Kleinunternehmen haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
2. Bei Datenverlust haftet das HK - Designstübchen nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber durch die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist
3. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen das HK - Designstübchen in Person von Herrn Heiko Kalwa verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
§ 7 - Abnahme
1. Der Auftraggeber wird die Übergabe des Werkes schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Übergabe des Werkes. Die Abnahmeprüfung dauert höchstens 5 Werktage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Herrn Heiko Kalwa unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Abschluss der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.
2. Das HK - Designstübchen wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Kunden ein neues Werk zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen, die Abnahme bzw. für nicht wesentliche Abweichungen die Fehlerfreiheit zu erklären.
§ 8 - Gewährleistung
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, stellen keinen Mangel dar. Paßunterschiede in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite bis zu 1 % der Blattgröße, die insbesondere durch Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles zusammentragen endloser Papierbahnen bedingt sind, lassen sich nicht vermeiden und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammenhang, Reissfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht, etc., lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gewährleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 5 % der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen. Die Meldung von Mängeln ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.